Die Musiktherapie-Landschaft hat sich in den letzten Jahren weit ausgebreitet. Neben grundlegenden Studiengängen und berufsbegleitenden qualifizierenden Ausbildungen für Musiktherapie gibt es eine Reihe von Kurz-Ausbildungen. Die Berufsbezeichnung "Musiktherapeut/-in" ist aufgrund eines fehlenden Berufsgesetzes nicht geschützt. Um qualifizierte Musiktherapeut*innen von solchen mit Kurz-"Ausbildungen" abzugrenzen, hält die Bundesarbeitsgemeinschaft Musiktherapie (BAG-MT) es für dringend geboten, eine Zertifizierung und seit 2013 ein nationales Register einzuführen.
Es wurde beschlossen, dass jeder in der BAG-MT vertretene Verband die Zertifizierung nach eigenen Maßstäben vornehmen wird. Zertifizierte Musiktherapeut*innen können in das Nationale Register aufgenommen werden. Die Zertifizierung durch die Gesellschaft für Orff-Musiktherapie e.V. wird nur auf Antrag und nur Mitgliedern der Gesellschaft erteilt.
Durch diese Zertifizierung wird nachgewiesen, dass die zertifizierte Person verbindliche Standards hinsichtlich ihrer Ausbildung erfüllt, sich regelmäßig fortbildet und im Einklang mit dem Ethikkodex handelt.
Das Nationale Register, in dem zertifizierte Musiktherapeut*innen aufgeführt werden ist auf der Website der BAG-MT einsehbar. Dies ermöglicht potentiellen Arbeitgebern, zertifizierte Musiktherapeut*innen ausfindig zu machen, aber auch die Vernetzung der Musiktherapeut*innen untereinander (den Link finden Sie auf unserer Startseite und "Aktuelles").
Für die Gesellschaft für Orff-Musiktherapie bedeuten Zertifizierung und Erstellung des Nationalen Registers eine sehr wichtige Form der Qualitätssicherung. Alle notwendigen Unterlagen zur Information und Beantragung finden sie hier: