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Verbindliche Ausbildungsstandards Musiktherapie
In Deutschland gibt es eine lange Tradition sowohl von Ausbildungen an Hochschulen als auch im privatrechtlichen Bereich. Die Ausbildungen an den Hochschulen gewährleisten ihre Qualitätssicherung durch die Regelung der Hochschulgesetze und eine Akkreditierung. Die privatrechtlichen Ausbildungen werden durch die Ständige Ausbildungskonferenz Musiktherapie (SAMT) vertreten.
Um die Qualität der privatrechtlichen Ausbildungen zu sichern, hat die SAMT Standards für die privatrechtlichen Musiktherapieausbildungen gesetzt und im November 2022 erstmals veröffentlicht. Alle teilnehmenden Ausbildungen müssen regelmäßig die Einhaltung dieser Standards nachweisen. Die Standards sorgen dafür, dass bei privatrechtlichen Ausbildungen eine Vergleichbarkeit mit den akkreditierten Ausbildungen an den Hochschulen gegeben ist.
Die Standards, sowie das entsprechende Prüfungsverfahren finden sie hier: